Compliance
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle verbundenen Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG und Standorte der nexadus GmbH. Sie legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen fest, die unser unternehmerisches Handeln bestimmen.
Alle Mitarbeitenden sind an die Regelungen dieser Richtlinie gebunden. Gleichzeitig erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner:innen die Einhaltung der in dieser Richtlinie verankerten Grundsätze.
2. Grundsätze
Einhaltung von Gesetzen
Wir halten in allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen die geltenden Gesetze der Länder ein, in denen wir tätig sind.
Achtung der Menschenrechte
Wir achten die Rechte jeder Person und erkennen insbesondere die Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte an.
Wir dulden keinerlei Formen der Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder des Menschenhandels. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie sich in jeder Phase ihrer Produktion oder Leistungserbringung an das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit halten.
Gleichbehandlung
Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Geschäfts und unserer Unternehmenskultur.
Die Diskriminierung von Mitarbeitenden, Bewerbenden oder Geschäftspartnern/Geschäfts-partnerinnen aufgrund von Geschlecht, Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Personenstand, politischer Neigung o. ä. ist in jeder Form unzulässig. Wir respektieren die Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jeder Person. Entscheidungen über die Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitenden erfolgen ausschließlich auf Basis der Qualifikationen und Fähigkeiten der einzelnen Person.
Von unseren Geschäftspartner:innen erwarten wir ebenso die Förderung von Chancengleichheit und die Unterbindung jeglicher Formen der Diskriminierung.
Faire Arbeitsbedingungen
Die Gewährung fairer Arbeitsbedingungen ist für uns von zentraler Bedeutung. Hierunter fällt eine angemessene Vergütung ebenso wie die Beachtung der Regelungen zur Arbeitszeit.
Unsere Mitarbeitenden betrachten wir als wertvollstes Kapital. Dementsprechend investieren wir in ihre Qualifikation und Kompetenz. Einsatz und Leistung werden besonders gefördert und belohnt. Basierend auf unseren Werten haben wir Führungsgrundsätze entwickelt, nach denen jede Führungskraft aufgefordert ist, als Vorbild zu agieren und im Umgang mit Mitarbeitenden wertschätzend, verlässlich und verantwortungsbewusst zu handeln.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeitenden ist uns ein zentrales Anliegen. Keine Arbeit ist es wert, die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen zu gefährden. Die gesetzlich geltenden Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden stets beachtet.
Bekämpfung aller Formen von Korruption
Wir lehnen sämtliche Formen von Korruption und Erpressung ab. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden Loyalität gegenüber dem Unternehmen und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an konkurrierenden, liefernden oder auftraggebenden Unternehmen zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, sofern dies zu einem Interessenkonflikt führen kann.
Unseren Mitarbeitenden ist es nicht gestattet, an Geschäftspartner:innen Geschenke oder sonstige Zuwendungen zu überreichen oder von ihnen solche zu fordern oder anzunehmen, die über die üblichen Gepflogenheiten ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und geltender Gesetze hinausgehen. Im Zweifelsfall ist jede:r Mitarbeitende verpflichtet, seine Führungskraft anzusprechen.
Jede:r Mitarbeitende ist aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch die zuständige Finanz- bzw. Rechtsabteilung prüfen zu lassen.
Spenden und Sponsoring
Wir verstehen uns als aktives Mitglied der Gesellschaft und engagieren uns daher durch Spenden und andere Formen des gesellschaftlichen Engagements. Unsere Spenden erfolgen auf freiwilliger Basis; ohne Gegenleistung.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit
Wir achten auf den Schutz vertraulicher Informationen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangen dies auch von unseren Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner:innen.
Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten sowie sämtliche Geschäftsgeheimnisse der nexadus GmbH als auch unserer Geschäftspartner:innen vor rechtswidriger Verarbeitung und Missbrauch zu schützen.
Wir stellen die Einhaltung der Informationssicherheit bei der Verarbeitung von Informationen unserer Geschäftspartner:innen, Mitarbeitenden und Bewerbenden sicher.
Umwelt- und Klimaschutz
Wir sehen uns in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Jede:r Mitarbeitende trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein bzw. ihr individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.
3. Einhaltung dieser Grundsätze
Unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen erklären sich mit der Einhaltung der Vorgaben dieser Richtlinie einverstanden.
nexadus behält sich vor, die Einhaltung der Vorgaben in geeigneter Weise zu prüfen und bei Erforderlichkeit die Grundsätze anzupassen.
Verstöße gegen die hier festgelegten Standards haben sowohl für Mitarbeitende als auch Geschäftspartner:innen Konsequenzen.
4. Ansprechperson für Fragen
Fragen zu den in dieser Richtlinie festgelegten Vorgaben können jederzeit an die Führungskraft oder an die konzernweite Compliance-Stelle compliance@salt-and-pepper.eu gerichtet werden.
Unsere Mitarbeitenden haben zudem die Möglichkeit sich bei Fragen zum Thema Arbeitsverhältnis und bei Beschwerden über persönliche Angelegenheiten, wie z.B. die Behandlung am Arbeitsplatz, an die Führungskraft oder an die konzernweite Personal-Stelle personal@salt-and-pepper.eu zu wenden.
5. Beschwerdeverfahren und Whistleblower
Interner Meldekanal für Hinweisgebende
Hinweise und Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen Gesetze oder die Grundsätze dieser Richtlinie können jederzeit an die konzernweite Compliance-Stelle gerichtet werden. Vorzugsweise per E-Mail an:
Alternativ besteht die Möglichkeit, sich schriftlich an die folgende Adresse zu wenden:
PERSÖNLICH/VERTRAULICH
SALT AND PEPPER Holding GmbH & Co. KG
Compliance-Stelle
Fahrenheitstraße 11
28359 Bremen
Auf Wunsch ermöglichen wir eine persönliche Terminvereinbarung. Meldungen möglicher Verstöße sind auch anonym möglich, was jedoch eine ordnungsgemäße Untersuchung erschweren kann.
Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich und datenschutzkonform behandelt. Die Vertraulichkeit der Identität des bzw. der Hinweisgebenden sowie der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen, bleiben gewahrt.
Schutz für Whistleblower
Wer einen Verdacht auf ein mögliches Fehlverhalten äußert oder meldet, muss mit keinerlei Benachteiligungen oder Repressalien rechnen. Wir begrüßen Offenheit und Verantwortlichkeit und unterstützen Hinweisgebende, die in gutem Glauben Bedenken melden.
Untersuchungsverfahren
Die Compliance-Stelle wird dem Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Meldung über mögliche Verstöße gegen unsere Grundsätze bzw. geltende Gesetze eine Bestätigung über den Erhalt des Hinweises zukommen lassen. Alle Meldungen werden von der Compliance-Stelle sorgfältig und vertraulich geprüft. Innerhalb angemessener Zeit, jedoch spätestens 3 Monate nach Eingangsbestätigung, wird dem Hinweisgebenden eine Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung der gemeldeten Bedenken bzw. über getroffene und geplante Maßnahmen samt Begründung gegeben. Sämtliche Informationen und Dokumente werden vertraulich behandelt sowie vor dem Zugriff durch Unbefugte gesichert aufbewahrt und zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Sollte der bzw. die Hinweisgebende mit dem Ergebnis der Prüfung nicht zufrieden sein, besteht die Möglichkeit, sich erneut an die Compliance-Abteilung zu wenden.
Externe Meldewege
Wir begrüßen es, wenn Bedenken zunächst intern gemeldet werden und sind bestrebt, die Angelegenheit ordnungsgemäß aufzuklären. Hinweisgebende haben jedoch auch die Möglichkeit, eine externe Meldung an zuständige Behörden zu geben.
Die Geschäftsführung der nexadus GmbH
Stand 12/2022